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Sonderurlaub in KOBOLD CONTROL

1. Begriff & rechtliche Einordnung

Zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Jahresurlaub kann ein Anspruch auf Sonderurlaub gemäß § 616 BGB bestehen. Typische Anlässe sind unter anderem:

  • schwere Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen,

  • eigene Eheschließung,

  • Pflege eines erkrankten Kindes,

  • weitere tarifliche, betriebliche oder vertragliche Regelungen (z. B. Sonderurlaub bei Umzug).


2. Abbildung von Sonderurlaub in KOBOLD CONTROL

Sonderurlaub kann in KOBOLD CONTROL erfasst werden, sodass er:

  • korrekt im Stunden- und Urlaubskonto berücksichtigt wird,

  • von regulärem Urlaub abgegrenzt ist,

  • in Auswertungen eindeutig nachvollziehbar bleibt.


3. Voraussetzung: Tätigkeit „Sonderurlaub“

Vor der Erfassung muss eine Tätigkeit für Sonderurlaub angelegt bzw. bearbeitet werden:

Pfad: Stammdaten → Tätigkeiten

Wichtige Einstellung:

  • Der Typ der Tätigkeit muss auf „Sonderurlaub“  gesetzt werden



4. Erfassungsmöglichkeiten

Für Sonderurlaub stehen zwei Vorgehensweisen zur Verfügung:

Variante 1: Zeiterfassung

Pfad: Zeiten & Kosten → Zeiten

  • Erfassung über eine klassische Zeitbuchung

  • Auswahl der Tätigkeit „Sonderurlaub“

  • Geeignet für einzelne Tage oder einfache Sonderurlaube


Variante 2: Sonderurlaubsantrag

Pfad: Zeiten & Kosten → Urlaubsplaner

  • Erfassung über einen strukturierten Antrag

  • Geeignet für genehmigungspflichtige oder mehrtägige Sonderurlaube

  • Klare Trennung von regulärem Urlaub


5. Best-Practice-Hinweise

  • Sonderurlaub immer über eine eigene Tätigkeit erfassen

  • Keine Nutzung der regulären Urlaubstätigkeit

  • Einheitliche Vorgehensweise im Unternehmen festlegen

  • Tätigkeitstyp vor Nutzung sorgfältig prüfen


6. Zusammenfassung

Sonderurlaub wird in KOBOLD CONTROL über speziell definierte Tätigkeiten erfasst und kann entweder:

  • direkt über die Zeiterfassung oder

  • über den Urlaubsplaner als Antrag abgebildet werden.

Eine saubere Einrichtung stellt sicher, dass Sonderurlaub korrekt ausgewertet und vom regulären Urlaub abgegrenzt wird.