Sonderurlaub in KOBOLD CONTROL
1. Begriff & rechtliche Einordnung
Zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Jahresurlaub kann ein Anspruch auf Sonderurlaub gemäß § 616 BGB bestehen. Typische Anlässe sind unter anderem:
-
schwere Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen,
-
eigene Eheschließung,
-
Pflege eines erkrankten Kindes,
-
weitere tarifliche, betriebliche oder vertragliche Regelungen (z. B. Sonderurlaub bei Umzug).
2. Abbildung von Sonderurlaub in KOBOLD CONTROL
Sonderurlaub kann in KOBOLD CONTROL erfasst werden, sodass er:
-
korrekt im Stunden- und Urlaubskonto berücksichtigt wird,
-
von regulärem Urlaub abgegrenzt ist,
-
in Auswertungen eindeutig nachvollziehbar bleibt.
3. Voraussetzung: Tätigkeit „Sonderurlaub“
Vor der Erfassung muss eine Tätigkeit für Sonderurlaub angelegt bzw. bearbeitet werden:
Pfad: Stammdaten → Tätigkeiten
Wichtige Einstellung:
-
Der Typ der Tätigkeit muss auf „Sonderurlaub“ gesetzt werden

4. Erfassungsmöglichkeiten
Für Sonderurlaub stehen zwei Vorgehensweisen zur Verfügung:
Variante 1: Zeiterfassung
Pfad: Zeiten & Kosten → Zeiten
-
Erfassung über eine klassische Zeitbuchung
-
Auswahl der Tätigkeit „Sonderurlaub“
-
Geeignet für einzelne Tage oder einfache Sonderurlaube
Variante 2: Sonderurlaubsantrag
Pfad: Zeiten & Kosten → Urlaubsplaner
-
Erfassung über einen strukturierten Antrag
-
Geeignet für genehmigungspflichtige oder mehrtägige Sonderurlaube
-
Klare Trennung von regulärem Urlaub
5. Best-Practice-Hinweise
-
Sonderurlaub immer über eine eigene Tätigkeit erfassen
-
Keine Nutzung der regulären Urlaubstätigkeit
-
Einheitliche Vorgehensweise im Unternehmen festlegen
-
Tätigkeitstyp vor Nutzung sorgfältig prüfen
6. Zusammenfassung
Sonderurlaub wird in KOBOLD CONTROL über speziell definierte Tätigkeiten erfasst und kann entweder:
-
direkt über die Zeiterfassung oder
-
über den Urlaubsplaner als Antrag abgebildet werden.
Eine saubere Einrichtung stellt sicher, dass Sonderurlaub korrekt ausgewertet und vom regulären Urlaub abgegrenzt wird.