Kann ich den Sicherheitseinbehalt nachträglich zu einer bereits erstellten Rechnung hinzufügen?
Grundsätzlich (Technisch) kann man, den Sicherheitseinbehalt (SEB) im Rechnungsdialog bei einer Folgerechnung eines bestehenden Rechnungsstrangs technisch aktivieren (z. B. bei der zweiten Abschlags- oder Teilrechnung).
Wir raten von dieser Vorgehensweise jedoch ausdrücklich ab!
Der Hintergrund ist folgender:
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Wird der Sicherheitseinbehalt erst ab einer späteren Rechnung aktiviert,
wird er nicht rückwirkend auf bereits gestellte Rechnungen angewendet. -
Die erste Rechnung des Rechnungsstrangs bleibt somit ohne Sicherheitseinbehalt.
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Der SEB wird dann erst ab der aktivierten Rechnung berücksichtigt und wirkt sich rechnerisch auf die Rest- bzw. Schlussrechnung aus.
Dadurch entsteht folgende Problematik:
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Die einbehaltene Sicherheit wird nicht gleichmäßig über den Rechnungsstrang verteilt.
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Der Sicherheitseinbehalt erscheint in der Ansicht bzw. in der Schlussbetrachtung zu hoch, da der fehlende Einbehalt der ersten Rechnung nicht nachkorrigiert wird.
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Rechnerisch wirkt es so, als würden die Kosten bzw. der Abzug erst am Ende „aufgeholt“, was zu einer verzerrten Darstellung führt.