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Ist ein Dokumentenzähler für GoBD-konforme E-Rechnungen verpflichtend?

Grundsätzliche Einordnung Für die GoBD-Konformität ist nicht „der Dokumentenzähler an sich“ verpflichtend, sondern eine lückenlose, nachvollziehbare und unveränderbare Nummerierung von Rechnungen.

Die GoBD fordern insbesondere:

  • Eindeutige Rechnungsnummern

  • Lückenlose fortlaufende Nummernkreise

  • Keine nachträgliche Veränderbarkeit

  • Nachvollziehbarkeit der Vergabe

Ein Dokumentenzähler ist in KOBOLD CONTROL das technische Mittel, um diese Anforderungen systemseitig sicherzustellen.

Ohne Dokumentenzähler besteht das Risiko:

  • Doppelte Rechnungsnummern

  • Nummernlücken

  • Manuelle Eingriffe

  • Verletzung der GoBD-Anforderungen

Funktion des Dokumentenzählers in KC

Der Dokumentenzähler sorgt für:

  • Automatische Vergabe fortlaufender Rechnungsnummern

  • Trennung verschiedener Dokumententypen (z. B. Angebot, Rechnung, Gutschrift)

  • Schutz vor manueller Manipulation

  • Protokollierbare Nachvollziehbarkeit

Einrichtung des Dokumentenzählers

Schritt 1

Administration → Einstellungen → Dokumentenzähler

Schritt 2

Neuen Zähler anlegen oder bestehenden prüfen:

Festzulegen sind:

  • Bezeichnung (z. B. „Rechnungen 2026“)

  • Startnummer

  • Format (z. B. RE-2026-0001)

  • Jahresabhängigkeit (optional)

Schritt 3

Zähler dem Dokumententyp „Rechnung“ zuweisen

Zusammenhang mit GoBD-Option

Wird in:

Administration → Einstellungen

die Option

„GoBD / elektronische Rechnungsstellung“

auf „Ja“ gesetzt, gelten erhöhte Anforderungen (WICHTIG: Bitte aktivieren Sie die GoBD-Option nicht ohne vorherige gründliche Prüfung und Information, da diese Einstellung irreversibel ist.) :

  • Rechnungen sind nach Freigabe nicht mehr änderbar

  • Nummernvergabe muss systemseitig erfolgen

  • Protokollierung ist verpflichtend

Hier ist ein korrekt eingerichteter Dokumentenzähler zwingend empfehlenswert und praktisch notwendig.