Ist ein Dokumentenzähler für GoBD-konforme E-Rechnungen verpflichtend?
Grundsätzliche Einordnung Für die GoBD-Konformität ist nicht „der Dokumentenzähler an sich“ verpflichtend, sondern eine lückenlose, nachvollziehbare und unveränderbare Nummerierung von Rechnungen.
Die GoBD fordern insbesondere:
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Eindeutige Rechnungsnummern
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Lückenlose fortlaufende Nummernkreise
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Keine nachträgliche Veränderbarkeit
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Nachvollziehbarkeit der Vergabe
Ein Dokumentenzähler ist in KOBOLD CONTROL das technische Mittel, um diese Anforderungen systemseitig sicherzustellen.
Ohne Dokumentenzähler besteht das Risiko:
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Doppelte Rechnungsnummern
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Nummernlücken
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Manuelle Eingriffe
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Verletzung der GoBD-Anforderungen
Funktion des Dokumentenzählers in KC
Der Dokumentenzähler sorgt für:
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Automatische Vergabe fortlaufender Rechnungsnummern
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Trennung verschiedener Dokumententypen (z. B. Angebot, Rechnung, Gutschrift)
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Schutz vor manueller Manipulation
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Protokollierbare Nachvollziehbarkeit
Einrichtung des Dokumentenzählers
Schritt 1
Administration → Einstellungen → Dokumentenzähler
Schritt 2
Neuen Zähler anlegen oder bestehenden prüfen:
Festzulegen sind:
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Bezeichnung (z. B. „Rechnungen 2026“)
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Startnummer
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Format (z. B. RE-2026-0001)
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Jahresabhängigkeit (optional)
Schritt 3
Zähler dem Dokumententyp „Rechnung“ zuweisen
Zusammenhang mit GoBD-Option
Wird in:
Administration → Einstellungen
die Option
„GoBD / elektronische Rechnungsstellung“
auf „Ja“ gesetzt, gelten erhöhte Anforderungen (WICHTIG: Bitte aktivieren Sie die GoBD-Option nicht ohne vorherige gründliche Prüfung und Information, da diese Einstellung irreversibel ist.) :
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Rechnungen sind nach Freigabe nicht mehr änderbar
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Nummernvergabe muss systemseitig erfolgen
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Protokollierung ist verpflichtend
Hier ist ein korrekt eingerichteter Dokumentenzähler zwingend empfehlenswert und praktisch notwendig.